Leistungen

Zu den typischen Leistungen, die man mit einem Steuerberater verbindet, gehören die Erstellung von Bilanzen, Steuererklärungen, Buchhaltung und Lohnverrechnung.

Das bieten wir natürlich alles an, zum Teil mithilfe von Kooperationspartnern.

Als unser eigentliches Geschäft sehe ich aber die Beratung im engeren Sinne.

Durch Rechtsformwahl und diverse Gestaltungsmöglichkeiten ist es möglich, die Steuer- und Beitragslast im Rahmen der Rechtslage nicht höher ausfallen zu lassen als von Gesetzes wegen nötig.

Als Kleinkanzlei sind wir natürlich Generalisten, aber durch die Klientenstruktur haben sich im Laufe der Jahre gewisse Schwerpunkte gebildet, bei denen wir uns ein überproportionales Fachwissen zutrauen.

Insbesondere wäre hier das Gewerbliche Sozialversicherungsrecht genannt, das doch oft ein Buch mit sieben Siegeln ist, obwohl gerade bei Jungunternehmern die Zahllast der Sozialversicherung oft höher ist als die Steuer.

Weitere Schwerpunkte sind grenzüberschreitende Fälle (Doppelbesteuerung), insbesondere im Verhältnis zu Deutschland.

Für solche grenzüberschreitende Fälle arbeiten wir auch in ständiger Kooperation mit Kollegen in Deutschland und in der Schweiz zusammen.

Auch innerhalb Österreichs sind wir für selten vorkommende Sonderfragen gut mit entsprechend spezialisierten Steuerberaterkollegen vernetzt.

Weiters können, falls eine Frage den Bereich unserer Vertretungsvollmacht verlässt, auf das Fachwissen mehrerer mit uns vernetzter Rechtsanwälte zurückgreifen.

Vertretung vor höheren Instanzen (Bundesfinanzgericht, Verwaltungsgerichtshof) bieten wir ebenfalls an.

Gern halten wir im gesetzlich möglichen Ausmaß auch als Treuhänder Gelder oder Gesellschaften für Sie.

Da ich es selbst hasse, wenn man Leistungen nur im Paket erwerben kann (à la "Internetzugang ist nur möglich bei Festnetzanschluss vom selben Anbieter"), gilt bei uns das Gegenteil: Jeder bekommt das, was er genau will und braucht.

Manche Klienten wollen einen Komplettservice, andere wollen nur, dass wir über die selbst erstellte Bilanz einmal "drüberschauen" - und alle Schattierungen dazwischen. Wer die bunte gebundene Bilanz nicht braucht, sondern nur seinen steuerlichen und handelsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen will, der zahlt auch nur das, was er haben will.

Im übrigen vertreten wir einen recht bunten Branchenmix vom kleinen Freelancer ("Ich-AG") bis zur Österreichtochter eines international bekannten Schweizer Konzerns.

Und noch ein Wort zu einem eher heiklen Thema, dem Honorar.

Wir rechnen Beratungsleistungen grundsätzlich nach Zeit ab, wobei aber niemand mit der Stoppuhr am Schreibtisch sitzt und auch nicht jedes Kurztelefonat oder Mail verrechnet, sondern wir betrachten das eher ganzheitlich.

Buchhaltungen werden normalerweise nach Buchungszeilen abgerechnet und Lohnverrechnungen nach Mitarbeiterzahl. Aber auch hier kann man über alles reden.

Böse Kostenüberraschungen gibt es bei uns nicht; wenn eine Tätigkeit einen größeren Aufwand braucht, wird der Klient vorher darauf hingewiesen. Immer haben wir den Nutzen des Klienten im Auge.

Es ist bei uns z.B. ausgeschlossen, dass jemand 200 Euro Honorar bezahlt, um vom Finanzamt (bei einer freiwilligen Veranlagung) 100 Euro zurückzubekommen. Wenn sich etwas für den Klienten nicht lohnt, wird es auch nicht gemacht (außer natürlich bei gesetzlicher Verpflichtung) - was selbstverständlich klingt, aber nicht überall so gehandhabt wird.

Wir wollen auch nicht, dass jemand seine steuerlichen Rechte nicht wahrnimmt, weil er Angst vor dem Steuerberatungshonorar hat; in schlechten Zeiten kommen wir den Klienten preislich entgegen. Kurzum: Wenn Sie unsere Arbeit schätzen, dann wird es am Honorar nicht scheitern.

Und zum Schluss noch ein paar Worte dazu, was wir (außer bei bestehenden Klienten und in Sonderfällen) nicht anbieten.

Normale Arbeitnehmererklärungen ohne Besonderheiten oder Auslandsbezug. Nicht, weil wir uns dafür zu fein wären, sondern weil hier meist das Honorar, das wir verrechnen müssten, in keiner vernünftiger Relation zum Streitwert steht. Gerne leisten wir aber "Hilfe zur Selbsthilfe". Für Arbeitnehmererklärungen brauchen Sie keinen Steuerberater. Sie bestellen ja wahrscheinlich auch keinen Elektriker zum Wechseln einer Glühlampe.

Anders als früher an dieser Stelle verlautbart machen wir inzwischen auch wieder Berechnungen ausländischer Kapitalerträge - wobei dennoch bereits an dieser Stelle empfohlen sei, als in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger Kapitaleinkünfte im Ausland zu vermeiden und nach Österreich zu verlagern - der Aufwand für Auslands-Kapitalerträge ist enorm. 

Und aufgrund schlechter Erfahrungen nehmen wir auch keine Fremdbuchhaltungen zum Bilanzieren an - ausgenommen natürlich wie immer Bestandsklienten, außerdem machen wir Ausnahmen, wenn wir die Buchhalter kennen.

Was wir wegen schlechter Erfahrungen ebenfalls inzwischen ablehnen, ist die Ausstellung irgendwelcher behördlicher Bescheinigungen für Nicht-Mandanten. Das gilt auch für Corona-Hilfen, die die Unterschrift eines Steuerberaters erfordern.