Unsere Obsiegensquote bei Höchstgerichten: 100 %

06.02.2024

Eine reißerische Überschrift, aber die Wahrheit - allerdings hatten wir bislang auch nur einen Fall, den wir bis in die letzte Instanz treiben mussten, aber den haben wir in vollem Umfang gewonnen. 😉

Jedenfalls freuen wir uns sehr, unserer Mandantin nach einer Fehlentscheidung  (wie uns der Verwaltungsgerichtshof nun bestätigt hat) des Zollamts zu ihrem Recht verholfen zu haben. (Es ging übrigens um Steuern aus dem Zeitraum zwischen 2012 und 2015, die letztinstanzliche Entscheidung wurde uns am 6. Februar 2024 zugestellt!)

Das Judikat ist (anonymisiert) unter der Geschäftszahl Ro 2022/16/0005 im Volltext im RIS nachzulesen.